Leistungen
Steuerberatung, Jahresabschluss, Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Wirtschaftsprüfung, Betriebswirtschaftliche Beratung, Unternehmensnachfolge, Gründungsberatung, Ärzte und Heilberufe
Steuerberatung, Jahresabschluss, Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Wirtschaftsprüfung, Betriebswirtschaftliche Beratung, Unternehmensnachfolge, Gründungsberatung, Ärzte und Heilberufe
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend weiterentwickelnde Steuer- und Abgabenrecht fühlen sich viele Steuerpflichtige überfordert.
Als Ihr Ratgeber in allen steuerlichen Angelegenheiten, übernehmen wir für Sie neben der laufend zu führenden Buchhaltung sowie der Lohn- und Gehaltsabrechnung und der Erstellung des Jahresabschlusses, gerne die Lösung Ihrer individuellen steuer- und abgabenrechtlichen Probleme. Dazu gehört auch die Vertretung vor den Finanzbehörden.
Damit Sie permanent über Ihre steuerliche Situation informiert sind, erstellen wir für Sie gerne Planungsrechnungen, in denen wir aus den bisher vorliegenden Daten ein Jahresergebnis und die daraus resultierende steuerliche Belastung berechnen. Das ermöglicht Ihnen, rechtzeitig Ihre Unternehmenspolitik zu korrigieren und entsprechende Maßnahmen umzusetzen, um ein optimales steuerliches Ergebnis zu erzielen.
Kontaktieren Sie uns! Wir informieren Sie gerne über unser umfassendes Leistungsangebot.
Auf Grund der steuerverschärfenden Gesetzgebung klaffen dabei Steuerrecht und Handelsrecht immer mehr auseinander und zwingen zur Erstellung einer Handelsbilanz und einer davon abweichenden Steuerbilanz.
Die Bilanzierung wird immer stärker zu einer Optimierungsentscheidung zwischen dem Wunsch, einerseits wirtschaftliche Stärke zu demonstrieren, andererseits durch einen möglichst niedrigen Gewinn die Steuerbelastung zu reduzieren. Wir unterstützen Sie bei dieser Aufgabe mit viel Fingerspitzengefühl und stehen auf Ihren Wunsch auch Ihrer Hausbank für Gespräche zur Verfügung. Dabei profitieren unsere Mandanten auch von unserer über lange Jahre aufgebauten Reputation.
Je nach Intensität der im Rahmen der Jahresabschlusserstellung durchgeführten Prüfungshandlungen werden die Bescheinigungen formuliert. Kreditinstitute verlangen häufig Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilungen. Die Spannbreite reicht von “einfachen“ Bescheinigungen für die Erstellung von Jahresabschlüssen ohne Prüfungshandlungen bis hin zu Bescheinigungen, die in der Qualität einem Bestätigungsvermerk nahekommen, da umfangreiche Prüfungshandlungen durchgeführt wurden.
Grundlage für eine ordnungsgemäße Buchhaltung ist die gewissenhafte Sammlung aller Belege Ihres Unternehmens.
Sie ermöglicht Ihnen einen Überblick über die Entwicklung Ihrer Erträge und Aufwendungen. Diese Informationen geben Ihnen Aufschluss über die Lage Ihres Unternehmens und versetzen Sie in die Lage, rechtzeitig entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können.
Ob Sie eine Bilanz oder eine Einnahmen/Ausgaben-Rechnung erstellen, die Organisation des Rechnungswesens richtet sich nach den besonderen Bedürfnissen Ihres Unternehmens.
In diesem Fall beraten wir Sie gerne bei der Auswahl einer geeigneten Buchhaltungs-Software, bieten Ihnen die Schulung Ihres Buchhaltungspersonals an und informieren Sie über zu berücksichtigende Änderungen im Steuer- und Abgabenrecht.
Die Lohn- und Gehaltsabrechnung zählt heute zu den kompliziertesten Materien des Steuerrechts, umfasst sie doch sowohl Fragen des Lohnsteuerrechts als auch arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte. Den laufenden Änderungen auf diesem Themengebiet werden wir durch ständige Weiterbildung gerecht.
Übertragen Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung unseren Experten und profitieren Sie von höherer Abrechnungssicherheit, raschen Auswertungen und der professionellen Erledigung folgender Leistungen:
Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie Privatstiftungen gehören zu jenen Rechtsformen, für die das Handelsrecht die jährliche Prüfung des Jahresabschlusses vorsieht.
Dem Wirtschaftsprüfer obliegt es, die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und Bilanzierung zu überprüfen. Aus einem Bestätigungsvermerk - wie er einem positiven Prüfungsergebnis folgt - können keine Auskünfte über die wirtschaftliche und finanzielle Situation eines Unternehmens gewonnen werden. Dennoch stellen wir nicht alleine die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Jahresabschlusses in den Mittelpunkt unserer Prüfungstätigkeit, vielmehr wollen wir Ihnen unsere aus der Prüfung gewonnenen Informationen und Eindrücke anbieten, um Ihr Unternehmen damit im positiven Sinne weiterzuentwickeln.
Das deutsche Handelsrecht sieht für viele Unternehmen eine verpflichtende jährliche Prüfung des Jahresabschlusses vor. Betroffen davon sind insbesondere Kapitalgesellschaften (ausgenommen kleine GmbH) und Privatstiftungen.
Die Organe einer Gesellschaft haben jährlich einen Jahresabschluss aufzustellen. In diesem wird der Geschäftsverlauf in der abgelaufenen Periode in einer komprimierten Form dargestellt. Aufgabe der Wirtschaftsprüfer ist es, die Buchführung und die Bilanzierung im Hinblick auf gesetzliche Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Das Prüfergebnis in Form des Bestätigungsvermerkes sagt demgemäß nichts über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus, sondern bestätigt, dass die im Jahresabschluss dargestellte wirtschaftliche Lage ein der Realität entsprechendes Bild vermittelt. Grundsätzlich nicht umfasst ist das Aufdecken von Unterschlagungen oder anderer verbotener Handlungen der Organe des geprüften Unternehmens. Sollte eine Prüfung aber solche Tatsachen zu Tage bringen, besteht natürlich eine Berichtspflicht. Anzumerken ist auch noch, dass die Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers in keinem Zusammenhang mit Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden steht.
Die Jahresabschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer dient damit den so genannten "Stakeholdern". Gemeint sind alle am Unternehmen in irgendeiner Form Beteiligten (zentral natürlich die Eigentümer, die mit dem Jahresabschluss Berichterstattung über den Einsatz ihres Kapitals erhalten; wichtig ist ein geprüfter Jahresabschluss aber auch für Banken).
Bei der Wirtschaftsprüfung lernen wir im Zuge unserer Tätigkeit ein Unternehmen sehr umfassend kennen. In Verbindung mit unserem durch Weiterbildung ständig ergänztem Fachwissen und Erfahrung bei mittleren Unternehmen sind wir in der Lage, Verbesserungspotential zu erkennen. Dadurch wird der Wert der Prüfung für das geprüfte Unternehmen deutlich erhöht.
Für die Durchführung unserer Wirtschaftsprüfungstätigkeiten haben wir die Biehl Prüfungs-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gegründet. Gesellschafter und Geschäftsführer dieser Gesellschaft sind Herr WP/StB Jan Thomas Biehl, M.Sc. und Herr WP/StB/Dipl.-Kfm. Thomas Biehl.
Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns - Ihre Biehl Prüfungs-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Starke Konkurrenz erfordert eine eingehende Auseinandersetzung mit betriebswirtschaftlichen Prinzipien. Mit der Erarbeitung individueller Lösungen im wirtschaftlichen und rechtlichen Kontext sorgen wir für Ihren Wettbewerbsvorteil.
Ihre Visionen und Ziele und unser fundiertes Wissen sowie jahrelange Erfahrung formen Ihren Unternehmenserfolg. Gemeinsam planen wir grundlegende unternehmerische Entscheidungen und finden die lukrativsten Lösungen für Ihr Unternehmen.
Vorsicht ist besser als Nachsicht! Deshalb ist gründliche und weitsichtige Planung besonders wichtig. Dazu bedarf es zukunftsorientierter Instrumente, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen.
Durch unsere kompetente Unternehmensberatung werden Problembereiche unmittelbar identifiziert, klar definiert und sorgfältig analysiert.
Eine geschickte erb- und gesellschaftsrechtliche Gestaltung vermeidet beim Übergang von Unternehmen auf die nachfolgende Generation langwierige Auseinandersetzungen, die viel Geld und Energie kosten.
Wir helfen Ihnen damit, den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Außerdem stehen wir Ihnen als Testamentsvollstrecker gerne zur Verfügung.
Gerne beraten wir Sie und Ihren Nachfolger bei der Unternehmensübergabe, damit auch der steuerlich richtige Weg eingeschlagen wird und Sie auch im Ruhestand finanzielle Sicherheit genießen können. Ebenso behalten wir die erbrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Aspekte im Auge, um langwierige Familienstreitereien von Beginn an auszuschließen.
Eine umfassende Gründungsplanung bezieht alle steuerlich relevanten Unternehmensbereiche mit ein. Von wesentlicher Bedeutung wird aber vor allem die Wahl der Rechtsform Ihres Unternehmens sein. Mit dieser Entscheidung sind nicht nur steuerliche, sondern auch sozialversicherungs- und gewerberechtliche Fragen verbunden.
Nehmen Sie deshalb rechtzeitig professionelle Beratung in Anspruch und planen Sie gemeinsam mit uns Ihren Weg in die Selbstständigkeit detailliert voraus, damit auch Ihre Gründung von Erfolg gekrönt ist.
Wir haben für sämtliche Probleme, die sich bei der Gründung eines Unternehmens stellen können, entsprechendes Know-how erworben und betreuen Sie professionell in allen Etappen der Umsetzung Ihrer Idee.
Da bleibt wenig Zeit für den steuerlichen und kaufmännischen Bereich Ihrer Tätigkeit. Wir unterstützen Sie daher gerne in folgenden Bereichen:
Die aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung sowie durch zahlreiche fachliche Fortbildungen erworbenen Spezialkenntnisse zur Branche der Gesundheits- und Heilberufe ermöglichen uns, eine ganzheitliche steuerrechtliche und betriebswirtschaftliche Beratung anzubieten.
Kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!